Wann lohnt sich ein Antrag?
Spätestens wenn ein Angehöriger im Alltag zunehmend Unterstützung braucht – beim Waschen, Ankleiden, bei der Orientierung oder bei Haushaltstätigkeiten – sollten Sie einen Antrag auf Pflegegrad prüfen. Der Pflegegrad (1–5) bewertet den Hilfebedarf, nicht die Diagnose.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen – in der Regel dieselbe Kasse wie die Krankenversicherung. Möglich per Formular, telefonisch oder online. Wichtig: Der Antrag wirkt auf den Tag der Stellung zurück.
Schritt 2: Begutachtung durch den MD
Der Medizinische Dienst (MD) vereinbart einen Termin zur Begutachtung – meist bei der pflegebedürftigen Person zu Hause. Bereiten Sie typische Alltagssituationen vor: Mobilität, Orientierung, Kommunikation, Selbstversorgung.
Schritt 3: Bescheid und Leistungen
Nach einigen Wochen erhalten Sie den Bescheid mit Pflegegrad und monatlichen Leistungen – z. B. Pflegegeld, Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst oder Entlastungsbetrag (131 € monatlich, Stand 2026).
Pflegegrad und Betreuungskraft im Haushalt
Die von Martha vermittelte Betreuungskraft unterstützt im Alltag im Haushalt – sie ist keine examinierte Pflegefachkraft. Aus dem Pflegegrad können Angehörige oft Pflegegeld beziehen, wenn sie die Pflege selbst organisieren. Die Betreuungskraft wird daraus in der Regel nicht direkt bezahlt, aber der Pflegegrad entlastet die Familie finanziell insgesamt.
Medizinische Pflege (Wundversorgung, Medikamentengabe durch Fachpersonal) erbringt der ambulante Pflegedienst – eine sinnvolle Ergänzung zur Betreuungskraft.
Tipps für den Antrag
- Antrag früh stellen – auch bei „nur“ leichten Einschränkungen
- Pflegeberatung nutzen (Pflegestützpunkt oder Pflegekasse)
- Alltag realistisch schildern – nicht beschönigen
- Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats möglich
Weiterlesen: Kosten, Pflegegeld & § 35a · Heim oder zu Hause?.
Fragen zu Betreuung und Pflegegrad?
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