Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt für Angehörige

Ein Pflegegrad bringt finanzielle Entlastung und Zugang zu Leistungen der Pflegekasse. Viele Familien stellen den Antrag zu spät – oder wissen nicht, wie Betreuung zu Hause und Pflegekassen-Leistungen zusammenpassen.

Wann lohnt sich ein Antrag?

Spätestens wenn ein Angehöriger im Alltag zunehmend Unterstützung braucht – beim Waschen, Ankleiden, bei der Orientierung oder bei Haushaltstätigkeiten – sollten Sie einen Antrag auf Pflegegrad prüfen. Der Pflegegrad (1–5) bewertet den Hilfebedarf, nicht die Diagnose.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen – in der Regel dieselbe Kasse wie die Krankenversicherung. Möglich per Formular, telefonisch oder online. Wichtig: Der Antrag wirkt auf den Tag der Stellung zurück.

Schritt 2: Begutachtung durch den MD

Der Medizinische Dienst (MD) vereinbart einen Termin zur Begutachtung – meist bei der pflegebedürftigen Person zu Hause. Bereiten Sie typische Alltagssituationen vor: Mobilität, Orientierung, Kommunikation, Selbstversorgung.

Schritt 3: Bescheid und Leistungen

Nach einigen Wochen erhalten Sie den Bescheid mit Pflegegrad und monatlichen Leistungen – z. B. Pflegegeld, Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst oder Entlastungsbetrag (131 € monatlich, Stand 2026).

Pflegegrad und Betreuungskraft im Haushalt

Die von Martha vermittelte Betreuungskraft unterstützt im Alltag im Haushalt – sie ist keine examinierte Pflegefachkraft. Aus dem Pflegegrad können Angehörige oft Pflegegeld beziehen, wenn sie die Pflege selbst organisieren. Die Betreuungskraft wird daraus in der Regel nicht direkt bezahlt, aber der Pflegegrad entlastet die Familie finanziell insgesamt.

Medizinische Pflege (Wundversorgung, Medikamentengabe durch Fachpersonal) erbringt der ambulante Pflegedienst – eine sinnvolle Ergänzung zur Betreuungskraft.

Tipps für den Antrag

  • Antrag früh stellen – auch bei „nur“ leichten Einschränkungen
  • Pflegeberatung nutzen (Pflegestützpunkt oder Pflegekasse)
  • Alltag realistisch schildern – nicht beschönigen
  • Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats möglich

Weiterlesen: Kosten, Pflegegeld & § 35a · Heim oder zu Hause?.

Fragen zu Betreuung und Pflegegrad?

Wir beraten Sie unverbindlich, wie häusliche Betreuung und Pflegekassen-Leistungen in Ihrer Situation zusammenpassen können.

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