Was im Preis steckt
Die monatliche Vergütung richtet sich nach Pflegegrad und Betreuungsaufwand. Enthalten ist die Vermittlung und Begleitung einer deutschsprachigen Betreuungskraft im Haushalt – mit Wechsel zweier Kräfte in der Regel alle zwei Monate.
Pflegegeld und Entlastung
Mit anerkanntem Pflegegrad können Angehörige Pflegegeld beziehen (Stand 2026, Richtwerte): PG 2 ca. 347 €, PG 3 ca. 599 €, PG 4 ca. 800 €, PG 5 ca. 990 € monatlich. Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (§ 45b SGB XI, zweckgebunden). Die Betreuungskraft zahlen Sie privat; Pflegegeld kann einen Teil abfedern.
Mehr zum Antrag: Pflegegrad beantragen.
Keine Vorkasse im Erstgespräch
Der erste Anruf ist unverbindlich. Sie sprechen mit Joanna oder dem Team. Erst wenn das Modell passt, geht es weiter.
Baden-Württemberg: kein Landespflegegeld – dafür § 35a
Anders als Bayern zahlt Baden-Württemberg kein Landespflegegeld. Es gelten die bundesweiten Leistungen. Viele Familien prüfen zusätzlich die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen, bis zu 4.000 € Steuerermäßigung/Jahr – keine Garantie, bitte Steuerberatung).
Grobes Eigenanteil-Denken: Monatspreis abzüglich Pflegegeld. Exakt rechnen wir im Gespräch – ohne versteckte monatliche Servicepauschale im Kleingedruckten.
| Option | Kostenrahmen | Charakter |
|---|---|---|
| Betreuungskraft (Martha) | ca. 2.700–3.600 €/Monat | Zuhause + Alltag |
| Pflegeheim BW (Richtwert) | oft 4.000–5.500 €+ | Neuer Wohnort |
| Nur Sozialstation | nach Leistung/Stunden | Keine Dauerpräsenz |
Häufige Fragen
Weitere Entscheidungshilfen
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Kosten unklar? Joanna rechnet es mit Ihnen durch – unverbindlich.
Persönlich, unverbindlich – Joanna oder Team. Mo–Fr 8–18 Uhr.
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